Ihre delight Software ist bereit für die neue Vorgabe
Ab dem 22. November 2025 tritt eine neue gesetzliche Vorgabe für die QR-Rechnung in Kraft:
Der Swiss QR Code unterstützt künftig nur noch die strukturierte Adresse (Adress-Typ «S»). Adressinformationen müssen dann zwingend in einzelne, eindeutig definierte Elemente aufgeteilt werden.
Diese Umstellung verbessert die automatische Verarbeitung von Rechnungen und sorgt für eine höhere Datenqualität im Zahlungsverkehr.
Was bedeutet das für Sie?
Mit dem aktuellen Update von Ende Oktober 2025 stellen wir sicher, dass Sie auch nach dem Stichtag rechtskonforme QR-Rechnungen erstellen können. Alle delight Standard-Vorlagen mit Swiss QR Code haben wir bereits entsprechend angepasst und erweitert.
Wir empfehlen Ihnen, das Update zeitnah zu installieren, damit Ihre QR-Rechnungen nach dem Stichtag weiterhin funktionieren und problemlos von allen Ihren Kunden bezahlt werden können.
Weitere Informationen
Alle weiteren Informationen zur Installation, Konfiguration und welche Tests sie unbedingt durchführen sollten, finden Sie in unserer Wissensdatenbank:
