Beim Therapieerstellungstyp wird zwischen "Erstellung mit Verfügungsdatum" (z.B. IV) und "Erstellung mit Verordnungsgutsprache" (z.B. SUVA oder Krankenkasse) unterschieden. Der Therapieerstellungstyp ist Kostenträger bezogen.
Beim Erstellungstyp "Verfügungsdatum" können bis zum Ablaufdatum der Verfügung mit allen zur Verfügung stehenden Positionen beliebig viele Therapiesitzungen erstellt und dem Kostenträger verrechnet werden.
Beim Erstellungstyp "Verordnungsgutsprache" können Kostengutsprachen für den jeweiligen Kostenträger ausgedruckt werden. Mit den vom Arzt verordneten und vom Kostenträger gutgesprochenen Therapiepositionen können Physiotherapiesitzungen erstellt werden.
siehe auch: